Lippstadt: Verkehrsregelungen während der Herbstwoche 2024

 
Herbstwoche in Lippstadt
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Datum der Nachricht: 14.10.2024
 
Die Stadt Lippstadt weist darauf hin, dass es im Rahmen der Lippstädter Herbstwoche, die vom 19. bis zum 27. Oktober 2024 stattfindet, zu Beeinträchtigungen und Sperrungen im Straßenverkehr kommen wird. Vor allem in der Innenstadt müssen die Fahrgewohnheiten für eine Woche geändert werden, denn wie bereits in den vergangenen Jahren werden einige Straßen im Kirmesbereich montags bis samstags ab 13.30 Uhr und sonntags ab 11.30 Uhr gesperrt.

Die Woldemei wird ab den Kreuzungen Klusetor und Geiststraße voll gesperrt. Die Einbahnregelung der Geiststraße wird dafür zeitweise aufgehoben. Anwohner des westlichen Teilstücks der Geiststraße und der Woldemei-Passagen können den Bereich während der Kirmeszeiten (täglich ab 13.30 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages sowie sonntags bereits ab 11.30 Uhr) aus Fahrtrichtung Woldemei befahren. Außerhalb dieser Zeiten ist die Anfahrt nur über die Rathausstraße möglich. Auch die Einbahnregelung in der Mühlenstraße wird aufgehoben. Hier ist keine Zufahrt zum Lippertor möglich, jedoch können sowohl das Parkhaus als auch der ALDI-Parkplatz erreicht werden.

Zudem wird die Nordstraße für die Kirmestage zur Sackgasse. Das heißt, eine Zufahrt zum Lippertor ist - außer für Taxen - ab 14 Uhr bzw. sonntags bereits ab 12 Uhr nicht möglich. Ab 13.30 Uhr bzw. sonntags ab 11.30 Uhr wird ebenfalls die Rathausstraße von der Cappelstraße bis zum Rathaus gesperrt und ist nur für Anlieger, Taxen und Fahrräder frei.

Ferner muss die Esbecker Straße während der Herbstwoche gänzlich freigehalten werden. Dort herrscht westlich der Einmündung der Stein- und Oststraße neben Durchfahrverbot auch ein Park- bzw. Halteverbot, da Feuerwehreinsätze problemlos gewährleistet werden müssen.

Von Mittwoch, 16. Oktober, bis Dienstag, 29. Oktober 2024, ist das westliche Stück der Fleischhauerstraße ab August-Kleine-Straße nur in Richtung Cappelstraße befahrbar.

Aufgepasst werden muss außerdem an den beiden Kirmessonntagen. Dann kommt es zu weiteren Straßensperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen. Beispielsweise ist die Zufahrt zur Innenstadt über die Rixbecker Straße, das Cappeltor und die Jakob-Koenen-Straße nicht möglich.

Parkmöglichkeiten

Die KWL Kultur und Werbung Lippstadt GmbH (KWL) und die RLG bieten an beiden Kirmessonntagen (20.10. und 27.10.) wieder einen Buspendelverkehr in die Innenstadt an. Insgesamt können vier verschiedene P+R Linien genutzt werden. Die Parkplätze sowie die Haltestellen sind entsprechend ausgewiesen. Die Fahrt kostet pro Person 1 Euro, Kinder bis 14 Jahre fahren kostenfrei mit.

Die Busse verkehren von 13 bis 19 Uhr im 10-Minuten-Takt. Der letzte Bus fährt jeweils um 19 Uhr. Eine Park-and-Ride-Möglichkeit findet sich im Gewerbegebiet „Am Mondschein“ an der Rixbecker Straße. Von dort aus bringt die Buslinie 1 die Fahrgäste zum Bustreff am Bahnhof. Ebenfalls dorthin fährt die Buslinie 2. Dieser Bus holt die im Gewerbegebiet „Am Wasserturm" parkenden Gäste ab. Zur Cappelstraße, Haltestelle Rathausstraße, fährt die Buslinie 3, welche die Autofahrer von der Beckumer Straße (Hella/ forvia Nord, thyssenkrupp Rothe Erde) in die Innenstadt transportiert. Besucher, die in der Planckstraße oder am Kaufland parken, werden von der Linie 4 zur Haltestelle „Südertor“ gebracht.

Neu in diesem Jahr ist die Einrichtung von drei Park + Walk-Parkplätzen, die den Kirmesbesuchern eine unmittelbare Anbindung zur Veranstaltung bieten. Die Parkplätze befinden sich am Amtsgericht, am Parkplatz Lichtkanal von forvia/ Hella sowie am Evangelischen Gymnasium. Diese stehen täglich ab 14 Uhr und sonntags bereits ab 12 Uhr kostenlos zur Verfügung. Von diesen Standorten erreicht man die Kirmes in nur wenigen Gehminuten.

Für Radfahrer gibt es ebenfalls eine praktische Lösung: An der Brüderstraße, auf Höhe Jugendtreff Shalom kann das Fahrrad in einer neuen, bewachten Fahrradgarderobe abgestellt werden. Hier sind die Fahrräder sicher untergebracht und können bis zu einer halben Stunde nach Kirmesende abgeholt werden. Es wird eine Schutzgebühr von einem Euro erhoben.

(Quelle: Stadt Lippstadt)
 

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