Herbstkirmes Rheda-Wiedenbrück 2023: Anwohner und Sperrungen
Herbstkirmes in Rheda-Wiedenbrück.
© ummeteck.de - Christian Schön
© ummeteck.de - Christian Schön
Datum der Nachricht: 20.09.2023
Etwa 60 Beschicker verwandeln die Innenstadt des Stadtteils Wiedenbrück zur Herbstkirmes 2023 in einen großen Vergnügungspark. Die Anwohner der betroffenen Bereiche werden daher gebeten, ihre Fahrzeuge während der Kirmestage nach Möglichkeit in den Garagen zu lassen oder auf umliegende Parkplätze auszuweichen. Hierdurch wird gewährleistet, dass Besucher und Kunden trotz der Kirmes Parkplätze in der Innenstadt finden.
Mit dem Aufbau der Kirmes wird am Dienstag, 26. September, begonnen. Durch die Anlieferung der Fahrgeschäfte kann es zwangsläufig zu kurzen Verkehrsbehinderungen auf den Zufahrtsstraßen kommen.
Die ersten Schausteller dürften mit ihren Wohnwagen bereits am 25. September eintreffen. Auf den Parkplätzen „Postparkplatz“ und „Nordwall“ gilt daher teilweise bereits ab dem 25. September ein uneingeschränktes Halteverbot. Auf „Büschers Platz“, der Düsternstraße, Katthagen und teilweise Lange Straße gilt ein uneingeschränktes Halteverbot ab dem 26. September.
Wie immer müssen die Zufahrten frei sein, damit die großen schweren Fahrzeuge ungehindert die Aufbauplätze erreichen können. Dadurch wird ein schnelles und reibungsloses Aufbauen ermöglicht und die Einschränkungen werden auf ein Minimum reduziert.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger um Rücksicht und hofft, dass kein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Fahrzeugbesitzer, die dennoch ihre Fahrzeuge in den Halteverbotszonen abgestellt haben und damit den Kirmesaufbau behindern oder verzögern, müssen damit rechnen, dass sie ihr Fahrzeug dort nicht wiederfinden.
(Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück)
Mit dem Aufbau der Kirmes wird am Dienstag, 26. September, begonnen. Durch die Anlieferung der Fahrgeschäfte kann es zwangsläufig zu kurzen Verkehrsbehinderungen auf den Zufahrtsstraßen kommen.
Die ersten Schausteller dürften mit ihren Wohnwagen bereits am 25. September eintreffen. Auf den Parkplätzen „Postparkplatz“ und „Nordwall“ gilt daher teilweise bereits ab dem 25. September ein uneingeschränktes Halteverbot. Auf „Büschers Platz“, der Düsternstraße, Katthagen und teilweise Lange Straße gilt ein uneingeschränktes Halteverbot ab dem 26. September.
Wie immer müssen die Zufahrten frei sein, damit die großen schweren Fahrzeuge ungehindert die Aufbauplätze erreichen können. Dadurch wird ein schnelles und reibungsloses Aufbauen ermöglicht und die Einschränkungen werden auf ein Minimum reduziert.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger um Rücksicht und hofft, dass kein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Fahrzeugbesitzer, die dennoch ihre Fahrzeuge in den Halteverbotszonen abgestellt haben und damit den Kirmesaufbau behindern oder verzögern, müssen damit rechnen, dass sie ihr Fahrzeug dort nicht wiederfinden.
(Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück)