Generelles Glasverbot beim Stadtfest 2023 in Lüdenscheid

 
Sternplatz und Rathausplatz werden beim Stadtfest in Lüdenscheid wahrscheinlich etwas voller sein.
© pixabay.com
 
Datum der Nachricht: 30.08.2023
 
PSL – Für das Lüdenscheider Stadtfest gilt ein generelles Glasverbot. Damit ist nicht nur der Verkauf, sondern auch das Mitführen von Getränken in Glasbehältern auf dem Rathaus- und Sternplatz verboten. Diese Regelung hat sich im vergangenen Jahr bewährt. Auch für die Zuwegungen der direkt an die beiden Plätze angrenzenden Straßen gilt das das Verbot am Samstag und Sonntag, 9./10. September 2023. Das hat die Stadt Lüdenscheid per Allgemeinverfügung festgelegt, um die Sicherheit aller Beteiligten und Besucher des Stadtfests zu erhöhen.

Glasbehälter bergen bei Großveranstaltungen immer auch Gefahren: als Stolperfallen, wenn sie achtlos entsorgt werden; als Scherben, wenn sie fallengelassen oder zerschlagen werden; und nicht zuletzt, wenn sie als Wurfgeschosse oder gar Waffen verwendet werden. Allesamt Erfahrungen, die in der Vergangenheit auch bei Stadtfesten in Lüdenscheid gemacht worden seien, heißt es in der Allgemeinverfügung.

An den Stadtfest-Ständen dürfen schon seit einigen Jahren keine Getränke mehr in Flaschen und Gläsern verkauft werden. Das gilt seit 2017 auch für Gastronomen und Einzelhändler sowie Kiosk-Betreiber im direkten Umfeld der Feierlichkeiten. Seit dem vergangenen Jahr gilt für alle Besucherinnen und Besucher: Die Mitnahme und Benutzung von Glasbehältern sind untersagt.

Das Glasverbot gilt von Samstagnachmittag, 15.30 Uhr, bis Sonntagfrüh um 2 Uhr sowie am Sonntag von 11 bis 18 Uhr. Zu diesen Zeiten sind der Verkauf und das Mitführen von Glasbehältern auf dem gesamten Rathaus- und Sternplatz verboten sowie in den folgenden Bereichen:

  • Wilhelmstraße, Hausnummern 1 bis 21 sowie 2 bis 18
  • Knapper Straße 2 sowie 19 bis 29
  • Friedrichstraße 2 bis 4
Sowohl das Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid als auch die Polizei werden die Einhaltung des Glasverbots an beiden Tagen kontrollieren. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website der Stadt Lüdenscheid [Anm.d.Red.: es öffnet sich eine pdf-Datei] zu finden.

(Quelle: Stadt Lüdenscheid)
 

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