Anwohnerbescheinigungen für Pützchens Markt 2023 beantragen
Der Termin für die große Bonner Kirmes steht fest.
© ummeteck.de - Christian Schön
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Datum der Nachricht: 28.08.2023
Zu Pützchens Markt wird es rund um das Marktgelände wieder Einschränkungen für den Verkehr geben. Die Straßen und das Umfeld des Festgeländes werden auch in diesem Jahr während der Markttage von Freitag, 8., bis Dienstag, 12. September 2023, gesperrt sein. Für den Durchgangsverkehr ist das Gelände bereits ab Dienstag, 5. September, zu.
Die Sperrungen werden überwacht. Um den Bereich befahren zu können, müssen Gewerbetreibende, deren Kunden und alle, die Anwohner*innen besuchen wollen, eine Bescheinigung im Fahrzeug haben. Bewohner*innen der gesperrten Straßen können alternativ auch ihren Personalausweis vorzeigen, um zu passieren.
Die Bescheinigung kann per Online-Formular unter www.bonn.de/anwohnerbescheinigung, telefonisch unter 0228 – 773025 oder persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde (Bürgerdienste, Abteilung Verkehrslenkung) im Stadthaus, Berliner Platz 2, Passage, beantragt bzw. abgeholt werden.
Gesperrt sind folgende Straßen:
Adelheidisplatz, Alte Schulstraße, Am Karmelkloster, Am Weidenbach, Blankenbergweg, Bröhlweg, Everhardstraße, Friedenstraße, Zufahrt Gesamtschule, Glückstraße, Haberbitze, Hasertstraße, Holzlarer Weg, Im Blankert, Im Bonnet, Kapitelshof, Karmeliterstraße, Marktstraße, Modestusstraße, Monheimstraße, Müldorfer Straße zwischen Siegburger Straße und Ortsumgehung Bechlinghoven, Mutter-Barat-Straße, Pfarrer-Marten-Straße, Rhedenstraße, Rosenbach, Rottlandstraße, Sebastianusstraße, Siegburger Straße zwischen Am Herz-Jesu-Kloster und Im Herrengarten, Stegerwaldstraße, Vinzenzstraße, Von-Ketteler-Straße, Wilhelm-Flohe-Straße.
Wichtige freie Straßen sind die Sankt-Augustiner-Straße (B56), Pützchens Chaussee, Hauptstraße und Reinold-Hagen-Straße (Ortsumgehung Bechlinghoven).
Quelle: Bundesstadt Bonn
Die Sperrungen werden überwacht. Um den Bereich befahren zu können, müssen Gewerbetreibende, deren Kunden und alle, die Anwohner*innen besuchen wollen, eine Bescheinigung im Fahrzeug haben. Bewohner*innen der gesperrten Straßen können alternativ auch ihren Personalausweis vorzeigen, um zu passieren.
Die Bescheinigung kann per Online-Formular unter www.bonn.de/anwohnerbescheinigung, telefonisch unter 0228 – 773025 oder persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde (Bürgerdienste, Abteilung Verkehrslenkung) im Stadthaus, Berliner Platz 2, Passage, beantragt bzw. abgeholt werden.
Gesperrt sind folgende Straßen:
Adelheidisplatz, Alte Schulstraße, Am Karmelkloster, Am Weidenbach, Blankenbergweg, Bröhlweg, Everhardstraße, Friedenstraße, Zufahrt Gesamtschule, Glückstraße, Haberbitze, Hasertstraße, Holzlarer Weg, Im Blankert, Im Bonnet, Kapitelshof, Karmeliterstraße, Marktstraße, Modestusstraße, Monheimstraße, Müldorfer Straße zwischen Siegburger Straße und Ortsumgehung Bechlinghoven, Mutter-Barat-Straße, Pfarrer-Marten-Straße, Rhedenstraße, Rosenbach, Rottlandstraße, Sebastianusstraße, Siegburger Straße zwischen Am Herz-Jesu-Kloster und Im Herrengarten, Stegerwaldstraße, Vinzenzstraße, Von-Ketteler-Straße, Wilhelm-Flohe-Straße.
Wichtige freie Straßen sind die Sankt-Augustiner-Straße (B56), Pützchens Chaussee, Hauptstraße und Reinold-Hagen-Straße (Ortsumgehung Bechlinghoven).
Quelle: Bundesstadt Bonn
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