Hinweise auf Park-/Halteverbote zur Vredener Kirmes 2023
Vredener Kirmes (Symbolbild).
© ummeteck.de - Christian Schön
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Datum der Nachricht: 22.08.2023
Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass wegen der diesjährigen Kirmes von Montag, 28. August bis einschl. Dienstag, 05. September 2023 auf den öffentlichen Flächen des Kirmesgebietes (u.a. auf dem Marktplatz, Domhof, Viehmarkt, Bremer Str., Lappenbrink, Wüllener Straße bis zur Kreuzung Ottensteiner Straße) nicht mehr geparkt werden darf. Davon betroffen sind auch die neu geschaffenen Parkflächen gegenüber der Sparkasse sowie die Fläche „Hammans“.
Am Kirmesmontag darf wegen des Krammarktes nicht in der Windmühlen-, Twickler-, Neu- und Königstraße geparkt werden.
Auch Parkausweisinhaber sind hiervon betroffen! Diese wurden bereits vorab schriftlich informiert.
(Quelle: Stadt Vreden)
Am Kirmesmontag darf wegen des Krammarktes nicht in der Windmühlen-, Twickler-, Neu- und Königstraße geparkt werden.
Auch Parkausweisinhaber sind hiervon betroffen! Diese wurden bereits vorab schriftlich informiert.
(Quelle: Stadt Vreden)
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