Die neue Bootszufahrt am Nordufer des Möhnesees in der Nähe des Stockumer Damms, unmittelbar gegenüber der Hofzufahrt „Obstbaumschule Abel“ (Nähe Parkplatz Seestraße), ist rechtzeitig zu Beginn der Osterferien für die Freizeitnutzung freigegeben worden. Nach der offiziellen Abnahme durch die Genehmigungsbehörde steht sie ab sofort allen zur Verfügung, die ein für die Freizeitnutzung auf der Möhnetalsperre zugelassenes Wasserfahrzeug zu Wasser lassen wollen.
Der Ruhrverband erhofft sich von der neuen Zufahrt vor allem eine deutliche Entlastung der stark frequentierten Slipanlage an der Nordseite der Delecker Brücke, an der es in der Vergangenheit bei Schönwetter immer wieder zu Nutzungskonflikten gekommen ist. Die neue, flach geneigte Bootszufahrt ist vor allem für Kajaks, Kanus und SUPs sowie ganz allgemein für kleine Wasserfahrzeuge auf Trailern geeignet und bietet auch für Gäste ohne Wassersportgeräte einen geregelten Wasserzugang, der ansonsten in diesem Bereich der Talsperre nicht vorhanden ist.
Bei niedrigen Wasserständen in der Möhnetalsperre, zu denen es je nach wasserwirtschaftlicher Beanspruchung vor allem im Sommer und Herbst kommen kann, bietet die neue Slipanlage zwar keine vollständige Zufahrt ins Gewässer, es wird aber gut möglich sein, mit einem Trailer nahe an die Wasserlinie zu fahren und die letzten Meter tragend zu überwinden. Damit erschließt sich nun ein weiterer Seebereich für das Angeln und den Wassersport, der von den bisherigen Slipbahnen nur schwer erreicht werden konnte.
Auch an der Sorpetalsperre ist die neue Slipanlage an der L687 nördlich des Vordamms Amecke fertiggestellt und freigegeben worden. Sie soll die stark frequentierte Zufahrt „Strandbad Langscheid“ entlasten. Die frühere Bootszufahrt an der Schiffsanlegestelle am Ostufer nahe dem Vordamm Amecke war durch die Neugestaltungen der vergangenen Jahre, etwa den Bau der Seepromenade Amecke und einen neuen Geh- und Radweg entlang der L687, nur noch unzureichend erreichbar gewesen.
Der Ruhrverband weist darauf hin, dass die neuen Bootszufahrten ausschließlich für die Anlieferung bzw. Abholung von Wassersportgeräten, also den Vorgang des eigentlichen Slippens, genutzt werden dürfen. Längerfristiges Parken ist nicht gestattet und sollte schon aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme unterbleiben, damit die neuen Slipanlagen von möglichst vielen Erholungssuchenden konfliktfrei genutzt werden können.